Für Berufe mit Fortbildungspflicht
KI-Weiterbildung für Berufe mit Fortbildungspflicht
Wer Wohnungseigentum verwaltet oder Versicherungen vermittelt, muss sich regelmäßig weiterbilden. Zwei Pakete zeigen, wie Sie KI im Berufsalltag einsetzen, prüfen und Daten schützen. Gelernt wird im Selbststudium; Klenna misst die Lernzeit, prüft den Lernerfolg und stellt am Ende einen Weiterbildungsnachweis aus.
Geplant, noch nicht buchbar Die Pakete sind gebaut und in der Testumgebung als Probelauf durchspielbar. Ein Probelauf ergibt keinen Weiterbildungsnachweis. Buchen lassen sie sich, sobald eine Fachperson je Beruf sie gegengelesen hat und die offenen Rechtsfragen geklärt sind.
KI in der WEG-Verwaltung: Versammlung, Beschlüsse, Kommunikation und Datenschutz
Weiterbildung für die Verwaltung von Wohnungseigentum: Wie Sie ein freigegebenes KI-Werkzeug für Einladungen, Beschlussvorlagen, Niederschriften, Eigentümerschreiben, Abrechnungserklärungen und Mängelberichte einsetzen, jedes Ergebnis prüfen und Eigentümerdaten schützen.
- Für wen
- Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO und ihre unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten
- Pflicht
- 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren (§ 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV)
- Umfang
- vorgesehene Mindestdauer 5 Std.; die Richtzeit aller Lektionen und der Prüfung beträgt 7 Std. 34 Min. Auf dem Nachweis steht die gemessene Lernzeit, höchstens die Richtzeit.
- Form
- Selbststudium im E-Learning. Je Lektion mindestens vier Kontrollfragen; eine Lektion zählt ab 75 Prozent richtiger Antworten. Die Lösungen liegen auf dem Server, nicht im Browser.
Was Sie danach können
- Ich setze ein freigegebenes KI-Werkzeug für Einladungen, Beschlussvorlagen, Niederschriften und Eigentümerschreiben ein und prüfe jedes Ergebnis vor dem Versand.
- Ich entscheide, welche Eigentümerdaten in ein KI-Werkzeug dürfen, und pseudonymisiere, was nicht hineingehört.
- Ich formuliere mit KI-Hilfe bestimmte und verständliche Beschlussanträge und übernehme den beschlossenen Wortlaut unverändert.
- Ich beantworte Anfragen, Beschwerden und Konflikte sachlich und nutze die KI für Entwürfe, nicht für Entscheidungen.
- Ich erkläre Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Hausgeld verständlich und prüfe jede Zahl gegen die Buchhaltung.
- Ich dokumentiere Mängel und Begehungen nachvollziehbar und arbeite mit dem Verwaltungsbeirat offen zusammen.
- Ich kenne die Grenzen: Die KI leistet keine Rechtsdienstleistung, Verantwortung und Haftung bleiben bei der Verwaltung.
Lektionen und Richtzeit
- KI im Verwalteralltag: was Sprachmodelle leisten, wo sie scheitern, wie Sie prüfen (36 Min.)
- Eigentümerdaten und KI: was hinein darf, Pseudonymisieren, freigegebenes Werkzeug (37 Min.)
- Die Versammlung mit KI vorbereiten: Einladung, Tagesordnung, Frist und Anlagen (37 Min.)
- Beschlussanträge bestimmt und verständlich formulieren: was die KI dabei falsch macht (38 Min.)
- Niederschrift und Beschluss-Sammlung mit KI: Notizen ordnen, Wortlaut unverändert (37 Min.)
- Beschlüsse umsetzen mit KI: Angebote vergleichen, Aufträge, Fristen, Erhaltung planen (38 Min.)
- Eigentümeranfragen und Rundschreiben mit KI verständlich beantworten (36 Min.)
- Beschwerden und Streit zwischen Eigentümern mit KI deeskalierend beantworten (35 Min.)
- Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Hausgeld mit KI verständlich erklären und anmahnen (36 Min.)
- Mängelmeldungen, Begehungen und Fotodokumentation mit KI festhalten (36 Min.)
- Mit dem Verwaltungsbeirat zusammenarbeiten: Berichte und Belegprüfung mit KI vorbereiten (35 Min.)
- Grenzen der KI: Rechtsdienstleistung, Haftung, Büroregeln und KI-Kompetenz (37 Min.)
Abschlussprüfung: 24 Fragen, bestanden ab 80 Prozent (14 Min.)
Behandelte Sachgebiete der Rechtsgrundlage
Gliederungspunkte aus Anlage 1 MaBV: 2.4 Rechtsdienstleistungsgesetz · 3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans · 3.2.3 Hausgeld, Mahnwesen · 4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer · 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters · 4.4.1 Durchführung von Eigentümerversammlungen · 4.4.2 Beschlussfassung · 4.4.3 Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung · 4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag · 4.5.2 Verwaltungsbeirat · 4.5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement · 6.5 Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung · 6.3 Erkennen von Mängeln · 6.9 Dokumentation · 8.1.3 Datenschutz
Stand 2026-10-05. Fachlich gegengelesen: noch nicht.
KI in der Versicherungsvermittlung: Beratung, Dokumentation, Antrag und Kundendaten
Weiterbildung für Versicherungsvermittlung und -beratung: Wie Sie ein freigegebenes KI-Werkzeug zur Vorbereitung, Erklärung und Dokumentation von Beratungen, bei Antrag, Schadenfall und Beschwerde einsetzen, jedes Ergebnis prüfen und Kundendaten schützen.
- Für wen
- Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler nach § 34d GewO und ihre unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten
- Pflicht
- 15 Stunden Weiterbildung je Kalenderjahr (§ 34d Abs. 9 GewO, § 7 VersVermV)
- Umfang
- vorgesehene Mindestdauer 5 Std.; die Richtzeit aller Lektionen und der Prüfung beträgt 7 Std. 16 Min. Auf dem Nachweis steht die gemessene Lernzeit, höchstens die Richtzeit.
- Form
- Selbststudium im E-Learning. Je Lektion mindestens vier Kontrollfragen; eine Lektion zählt ab 75 Prozent richtiger Antworten. Die Lösungen liegen auf dem Server, nicht im Browser.
Was Sie danach können
- Ich setze ein freigegebenes KI-Werkzeug zur Vorbereitung, Erklärung und Dokumentation von Beratungen ein und prüfe jedes Ergebnis.
- Ich schütze Kundendaten, besonders Gesundheitsdaten, und pseudonymisiere vor jeder Eingabe, die das freigegebene Werkzeug nicht erlaubt.
- Ich ermittle Wünsche und Bedarf im Gespräch und lasse die KI keine Angaben ergänzen, die der Kunde nicht gemacht hat.
- Ich erkläre Leistungen und Bedingungen kundengerecht, ohne mehr zu versprechen, als der Vertrag hält.
- Ich dokumentiere Beratung nach §§ 61 und 62 VVG vollständig und nachvollziehbar.
- Ich begleite Antrag und Schadenfall so, dass Anzeigepflicht und Obliegenheiten beim Kunden ankommen.
- Ich erkenne Interessenkonflikte und unzulässige Werbung und kenne den Weg einer Beschwerde.
- Ich kenne meine Verantwortung als Vermittler, auch wenn ein KI-Werkzeug mitgeschrieben hat.
Lektionen und Richtzeit
- KI in der Versicherungsvermittlung: was sie leistet, wo sie scheitert, wer verantwortet (33 Min.)
- Kundendaten und KI in der Vermittlung: Gesundheitsdaten, Pseudonymisieren, Werkzeug (33 Min.)
- Kundentermin in der Vermittlung mit KI vorbereiten: Situation, Fragen, Unterlagen (32 Min.)
- Bedarf ermitteln in der Vermittlung: Gesprächsleitfaden mit KI, KI als Übungspartner (35 Min.)
- Versicherungsbedingungen kundengerecht erklären, ohne mehr zu versprechen (34 Min.)
- Beratung dokumentieren nach §§ 61, 62 VVG: aus Notizen, ohne KI-Ergänzungen (36 Min.)
- Antrag aufnehmen: Anzeigepflicht und Gesundheitsfragen mit KI richtig vorbereiten (38 Min.)
- Kunden im Schadenfall begleiten: Schadenmeldung, Pflichten und Kommunikation mit KI (35 Min.)
- Im Kundeninteresse handeln: Interessenkonflikte und ethische Grenzen bei KI-Texten (38 Min.)
- Werbung mit KI-Texten: irreführende Aussagen, Einwilligung und unzulässige Ansprache (35 Min.)
- Beschwerden beantworten, auf Schlichtung hinweisen und Kunden danach weiter betreuen (36 Min.)
- Rechtsstellung, Haftung und Regeln für KI im Vermittlerbüro (36 Min.)
Abschlussprüfung: 24 Fragen, bestanden ab 80 Prozent (14 Min.)
Behandelte Sachgebiete der Rechtsgrundlage
Gliederungspunkte aus Anlage 1 VersVermV: 1.2 Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte · 1.3 Kundengespräch unter Beachtung ethischer Grundsätze · 1.3.1 Kundensituation und Kundenbedarf · 1.3.2 Kundengerechte Lösungen · 1.3.3 Gesprächsführung und Systematik · 1.4 Kundenbetreuung · 2.2.4 Vorvertragliche Anzeigepflicht · 2.2.6 Pflichten im Schadenfall · 2.3.1 Allgemeine Rechtsstellung · 2.3.2 Grundlagen für die Tätigkeit · 2.3.4 Umgang mit Interessenkonflikten · 2.4.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze · 2.4.2 Unzulässige Werbung · 2.5.2 Schlichtungsstellen und Behandlung von Beschwerden · 2.5.3 Datenschutz
Stand 2026-10-05. Fachlich gegengelesen: noch nicht.
Was auf dem Weiterbildungsnachweis steht
- Name der Person, Bezeichnung und Inhalt der Weiterbildung
- Datum und Umfang: gemessene Lernzeit neben der vorgesehenen Mindestdauer
- Ergebnis der Lernkontrolle je Lektion und der Abschlussprüfung
- Weiterbildungsanbieter mit Anschrift und Kontakt
- Kennung und Prüfadresse mit QR-Code
Das sind die Angaben, die § 15b Abs. 2 MaBV und § 7 Abs. 2 VersVermV mindestens verlangen. Aufbewahren muss den Nachweis die verpflichtete Person: drei Jahre nach der MaBV, fünf Jahre nach der VersVermV.
Was diese Seite nicht verspricht
- Über die Anrechnung auf die Weiterbildungspflicht entscheidet die zuständige Industrie- und Handelskammer. Eine Vorabprüfung einzelner Anbieter durch die IHK ist nicht vorgesehen.
- Ein Paket deckt einen Teil der Pflicht: 20 Stunden in drei Jahren für Wohnimmobilienverwaltung, 15 Stunden je Kalenderjahr für Versicherungsvermittlung.
- Klenna hat keine KI eingebaut. Die Praxisaufgaben bearbeiten Sie mit dem KI-Werkzeug, das Ihr Büro freigegeben hat.
Wie man kauft
Sobald die Pakete buchbar sind, steht hier ein Preis je Person. Gekauft wird auf Rechnung, ohne Zahlungsdienst; danach schaltet Klenna das Paket für Ihre Organisation in Studio frei.
Rechtsgrundlagen, im Wortlaut gelesen
- Gewerbeordnung, § 34c Absatz 2a: www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html
- Gewerbeordnung, § 34d Absatz 9: www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
- Makler- und Bauträgerverordnung, § 15b Weiterbildung: www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__15b.html
- Makler- und Bauträgerverordnung, Anlage 1: Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter: www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html
- Makler- und Bauträgerverordnung, Anlage 2: Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme: www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_2.html
- Versicherungsvermittlungsverordnung, § 7 Weiterbildung: www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__7.html
- Versicherungsvermittlungsverordnung, Anlage 1: Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung: www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/anlage_1.html
- Versicherungsvermittlungsverordnung, Anlage 3: Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme: www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/anlage_3.html
- Versicherungsvermittlungsverordnung, Anlage 4: Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung: www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/anlage_4.html
- Fragen und Antworten zur Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO bzw. § 48 Absatz 2 VAG, Merkblatt der IHK: epflicht.ulb.uni-bonn.de/download/pdf/750815