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KlennaSchule

Klenna KI-Pass

Was Nachweise aussagen und wie man sie prüft

Wer eine Stufe besteht, kann sich einen digitalen Nachweis ausstellen lassen. Diese Seite erklärt, was darin steht und wie Sie prüfen, ob er echt ist.

Derzeit läuft jede Prüfung auf dieser Plattform als Probelauf. Die Prüfungsfragen sind noch nicht von Fachleuten gegengelesen, und ein Probelauf ergibt keinen Nachweis.

Was er ist

  • Ein Nachweis, den Klenna nach offengelegten Kriterien ausstellt. Er nennt die Stufe, den Prüfweg, den Tag der Prüfung und den Tag der Ausstellung, bei Produktionsaufgaben auch, wer sie bewertet hat.
  • Er ist digital signiert, im Format Open Badges 3.0. Jede Änderung am Inhalt fällt bei der Prüfung auf.
  • Den Namen trägt die Person selbst in das PDF ein. Im signierten Nachweis steht er nicht und auf dem Server von Klenna auch nicht.

Was er nicht ist

  • Kein staatlicher Abschluss und keine Bescheinigung einer Behörde, einer Kammer oder einer Hochschule.
  • Keine Begutachtung durch eine unabhängige Stelle. Die Kriterien stehen offen, damit Sie sich selbst ein Urteil bilden.
  • Keine Bescheinigung, dass jemand eine gesetzliche Pflicht erfüllt, auch nicht die aus Artikel 4 der KI-Verordnung.
  • Bei einem selbstständig abgelegten Nachweis hat niemand zugesehen und niemand die Person ausgewiesen. Der Nachweis sagt das ausdrücklich.

So prüfen Sie einen Nachweis

  1. Öffnen Sie den Link oder scannen Sie den QR-Code auf dem PDF. Haben Sie die Datei des Nachweises, wählen Sie sie auf der Prüfseite aus; sie verlässt dabei Ihren Rechner nicht.
  2. Die Prüfseite prüft in Ihrem Browser die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel von Klenna, den Aussteller und die Liste der widerrufenen Nachweise. Klenna erfährt dabei nicht, wer prüft.
  3. Das Ergebnis lautet gültig, widerrufen oder nicht gültig, mit Grund.
  4. Weil der Name nicht im Nachweis steht, vergleichen Sie die Kennung auf dem PDF mit der auf der Prüfseite und lassen sich bei Bedarf einen Ausweis zeigen.
  5. Achten Sie auf den Prüfweg. „Unter Aufsicht“ heißt: Eine Einrichtung hat die Prüfung geöffnet und die Anwesenheit bestätigt. „Selbstständig“ heißt: ohne Aufsicht, mit erlaubten Hilfsmitteln.

Widerruf

Einen Nachweis widerrufen kann die Person selbst. Die Lehrkraft, unter deren Aufsicht geprüft wurde, kann ihn bis 30 Tage nach der Prüfung zurückziehen, wenn getäuscht wurde oder etwas schiefging. Auch der Anbieter kann ihn widerrufen. Ein widerrufener Nachweis erscheint auf der Prüfseite als widerrufen.